Die Berliner Polizei hat ein Verfahren eröffnet, nachdem angeblich Musik abgespielt wurde, die als „volksverhetzend“ beschrieben worden war. Die Polizei teilte mit, sie habe den Vorfall als eine mit der Aufforderung zur Straftat zusammenhängende Tat eingeordnet, gestützt auf den Inhalt der Musik. Die Akte wird von der Berliner Polizei bearbeitet, wobei die weiteren Schritte vom Ergebnis der Ermittlungen abhängen. Aktueller Stand: Die Angelegenheit befindet sich weiterhin in polizeilicher Prüfung.