Ein Grundrechtsverhör vor dem Gericht in Aarhus fand um 10.00 Uhr statt, wie aus einer Pressemitteilung der dänischen Polizei hervorgeht. Die Anhörung wurde im Gericht in Aarhus im Rahmen eines Gerichtsverfahrens nach dänischem Recht durchgeführt, bei dem eine Person vor einen Richter gebracht wird. Die Polizeimitteilung nennt die geplante Zeit und den Ort, das Gericht in Aarhus, für das Grundrechtsverhör.