Die Polizei in Warschau nahm drei Personen fest, nachdem sie am 30. Oktober über einen Zaun geklettert waren und das Gelände des Verfassungsgerichts betreten hatten. Hintergrund waren sich zuspitzende Auseinandersetzungen rund um das Gericht. Die Beamten erhöhten den Sicherheitsaufwand vor dem Gebäude, nachdem es bei Protesten zu Vorfällen gekommen war, bei denen Stühle und Flaschen in ihre Richtung geworfen wurden. Die Polizei erklärte, sie werde friedliche Demonstranten nicht auflösen, aber einschreiten, wenn Menschen gegenüber den Beamten oder anderen aggressiv würden. Die festgehaltenen Verdächtigen wurden nach dem Betreten des Gerichtsgrundstücks in Gewahrsam genommen; bei den Auseinandersetzungen wurden gefährliche Gegenstände auf die Polizei geworfen. Die Polizeimaßnahme folgte auf Warnungen der Leitung des Gerichts sowie auf eine Anfrage des Generalstaatsanwalts. Der Generalstaatsanwalt Waldemar Żurek sagte, er habe fünf Anträge an das Verfassungsgericht gesandt, in denen er die Aufhebung der Immunität der Gerichtsvorsitzenden beantragt. Vier Anträge richteten sich gegen Bogdan Święczkowski, den Leiter der Einrichtung, und ein Antrag gegen seinen Stellvertreter Bartłomiej Sochański. Żurek sagte, die Aktenunterlagen umfassten insgesamt 224 Seiten in den eingereichten Unterlagen. Die Polizei teilte mit, ihre Beamten hätten sich im Außenbereich aufgehalten, nicht im Gebäudeinneren, und betonte, sie habe sich auf die öffentliche Sicherheit konzentriert. Im Zusammenhang mit den drei festgenommenen Personen sind verfahrensrechtliche Schritte nach Artikel 193 des polnischen Strafgesetzbuchs geplant, der die Verletzung der Unantastbarkeit des Besitzes betrifft. Der rechtliche Konflikt rund um das Gericht hängt mit Streitigkeiten über Ernennungen zusammen. Die Website des Gerichts hatte zuvor die vorübergehende Suspendierung von Święczkowski und Sochański angekündigt, während die Seite des Gerichts in dem breiteren Streit die Legitimität dieser Schritte bestreitet. Der aktuelle Stand ist, dass drei Personen nach dem Eindringvorfall in Gewahrsam genommen sind, während die Polizei verfahrensrechtliche Maßnahmen nach Artikel 193 vorbereitet.