Die Behörden in Lyon haben Polizeidrohnen eingesetzt, um eine studentische Mobilisierung zu überwachen. Dabei werden Genehmigungsanordnungen so beschrieben, dass sie weitgehend erst nach den Drohnenflügen erteilt worden seien. Laut Mediapart begann die Präfektur im Département Rhône, Drohnen fliegen zu lassen, um Demonstrationen zu beaufsichtigen, nachdem die Mobilisierung begonnen hatte. Das Blatt berichtet, die Entscheidungen über die Genehmigungen seien „quasi systematisch“ erst im Nachhinein getroffen worden, im Rahmen des jüngsten französischen Ripost-Gesetzes. Dieses Gesetz mache es den Angaben zufolge schwierig, die Rechtmäßigkeit der Überwachung gerichtlich anzufechten. Mediapart schreibt, dass die Präfektur am 1., 2. und 5. Oktober Bilder auf ihren Social-Media-Konten veröffentlicht habe, um anzukündigen, dass sie Drohnen einsetzen werde, um Proteste von Schülern der Oberstufe in Lyon zu überwachen. Der Bericht hält fest, dass zu dem Zeitpunkt, als diese Beiträge online gingen, noch keine Genehmigungsanordnung veröffentlicht worden war, die die Regeln für den Drohneneinsatz festlegte. Der Beitrag verweist auf offizielle Dokumente, die Mediapart unter der Überschrift „Autorisation captation d’image par aéronef“ beschreibt. Sie betreffen den Einsatz eines Luftfahrzeugs zur Bildaufnahme. Der Bericht beschreibt keine Festnahmen, Anklagen oder Strafverfolgungen im Zusammenhang mit der Drohnenüberwachung. Der von Mediapart hervorgehobene Punkt betrifft das Verfahren: Wann Drohnen für die Überwachung eingesetzt werden und wann die Genehmigungsanordnungen veröffentlicht werden, insbesondere im Hinblick auf den Ripost-Rechtsrahmen.