Europa sieht sich zunehmend mit Anträgen auf grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln konfrontiert
Europol zufolge umfassen inzwischen mehr als die Hälfte der strafrechtlichen Ermittlungen Anträge auf Zugriff auf im Ausland gespeicherte elektronische Beweismittel.
Der grenzüberschreitende Zugang zu elektronischen Beweismitteln wird nach Angaben von Europol zu einer großen Herausforderung für strafrechtliche Ermittlungen in ganz Europa.
Die Behörde erklärt, dass inzwischen mehr als die Hälfte der strafrechtlichen Ermittlungen einen Antrag auf Beschaffung elektronischer Beweismittel umfasst, etwa von Textnachrichten, E-Mails oder Nachrichten aus Anwendungen. In vielen Fällen können sich die gesuchten Informationen in einem anderen Land befinden als dem, aus dem die ermittelnden Behörden den Antrag stellen.
Europol weist darauf hin, dass die Beschaffung elektronischer Beweismittel sowohl durch rechtliche als auch durch technische Fragen erschwert wird. Beweismittel können an einem unbekannten Ort gespeichert sein, und die Server, auf denen die Daten liegen, können über mehrere Länder verteilt sein. Dadurch kann es schwierig werden, festzustellen, wo sich die Informationen befinden und wie auf sie zugegriffen werden sollte.
Der Bericht verweist außerdem auf das Fehlen harmonisierter Fristen für die Bearbeitung solcher Anträge. Infolgedessen können Ermittler und Behörden mit Unsicherheit über den zeitlichen Ablauf konfrontiert sein, wenn sie versuchen, digitale Daten grenzüberschreitend zu sichern.
Die Verbindung aus rechtlicher Komplexität und den technischen Gegebenheiten der Datenspeicherung bedeutet, dass grenzüberschreitende Anträge auf elektronische Beweismittel nicht unkompliziert sind. Europol bezeichnet diese Faktoren als einige der wichtigsten Herausforderungen beim Zugang zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen.
Die Pressemitteilung von Europol nennt keine Einzelfälle oder konkreten Ermittlungsergebnisse, sondern konzentriert sich auf das umfassendere Problem: Da Ermittlungen zunehmend auf digitaler Kommunikation beruhen, müssen die Systeme zur Beschaffung grenzüberschreitender elektronischer Beweismittel mit fragmentierten Speicherorten, komplexen Zuständigkeiten und unterschiedlichen Verfahren umgehen.
ANZEIGE
Quelle:
europol.europa.eu